Skihütte: Allgemeine Buchungs- und Vertragsinformationen

Stand 05.10.2024

Abschluss des Mietvertrages

Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Ski-Club Benningen e.V.

(weiter: SCB) den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ihre Anfrage zur Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online gegenüber dem SCB erfolgen. Ihre Buchung erfolgt auch für alle in der Buchung aufgeführten, bzw. später hinzugefügten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie als der Hauptmieter, wie für Ihre eigenen, einstehen. Der SCB übersendet bei Verfügbarkeit des Objektes dem Interessenten unverzüglich einen schriftlichen Mietvertrag, der die weiteren Vertragsbestandteile beinhaltet. Der Vertrag mit dem SCB kommt erst wirksam zu Stande, wenn die im Mietvertrag bezifferte Anzahlung vollständig auf dem Konto des SCB eingegangen ist. Dieser Zahlungseingang wird gleichzeitig als Anerkennung des Mietvertrages sowie der Vertragsbedingungen und der zugehörigen Hausordnung betrachtet

Preise

Es gelten die jeweils auf der Homepage veröffentlichten Preise in der zum Zeitpunkt des Mietvertragsbeginn (Anreisetag) gültigen Version. Auf Anfrage werden diese Preise dem Interessenten auch zugesandt. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Brutto – Preise inkl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer

Zahlung

Mit Zugang des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % auf die Übernachtungskosten fällig. Spätestens 6 Wochen vor der Anreise ist die Restzahlung (restl. Übernachtungskosten, Kur-Taxe, Kaution) fällig. Sofern zwischen Buchung und Anreise weniger als 6 Wochen liegen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Die im Mietvertrag ausgewiesenen Preise basieren auf den Angaben zu Anzahl / Alter / Mitgliedsstatus der mitreisenden Personen. Nach der Abreise wird auf Basis der Meldescheine eine Endabrechnung erstellt und ggf. der entsprechende Betrag nachbelastet bzw. mit der Kaution verrechnet. Ein daraus resultierendes Guthaben wird dem Hauptmieter nach Erstellung der Endabrechnung erstattet. Der SCB bietet als Zahlweg den Weg der Überweisung oder die SEPA – Lastschrift an, eine Ausnahme kann hier nur für die Hinterlegung der Kaution (in bar, bei Schlüsselübergabe) erfolgen. Die Bankverbindung für die Hütten-Übernachtungen lautet wie folgt:

 IBAN: DE45 6045 0050 0000 7827 06
 BIC: SOLADES1LBG
 Bank: Kreissparkasse Ludwigsburg

Nebenkosten/ Kurtaxe

Im Mietpreis enthalten ist die Endreinigung, sowie Nebenkosten, wie Müll, Strom, Wasser. Das Objekt wird gereinigt an den Mieter übergeben und ist bei der Abreise vom Mieter wieder besenrein zu übergeben. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde erhoben, der SCB ist verpflichtet, diese Kurtaxe zu kassieren und an die Gemeinde abzuführen. Die Pflicht zur Zahlung der Kurtaxe besteht für alle Reisenden (Hauptmieter, sowie alle Reiseteilnehmer). Die Berechnung der Kurtaxe erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeinde. https://www.hochschwarzwald.de/Kurtaxe Der SCB weist darauf hin, dass der Hauptmieter für den korrekt ausgefüllten Meldeschein, sowie die daraus resultierenden Gebühren der Kurtaxe dem SCB gegenüber für alle Reisenden gleichermaßen haftet, wie für seine eigenen Verpflichtungen. Als Berechnungsgrundlage für die Kurtaxe dient ausschließlich der ausgefüllte Meldeschein. Bußgelder der Gemeinde aufgrund fehlender oder falsch / lückenhaft ausgefüllter Meldescheine werden vom SCB dem Hauptmieter weiter verrechnet.  Der Hauptmieter kann einen bzw. bei Reisegruppen auch mehrere Meldescheine beim SCB anfordern – z. B. bei getrennter Tagesplanung aufgrund der beigefügten KONUS – Karte kann dies sinnvoll sein.

Rücktritt/ Reiseabbruch

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Nehmen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist eine angemessene Rücktrittsgebühr laut folgender Aufstellung fällig:

  • bis 42 Tage vor Mietbeginn: 20 %
  • bis 28 Tage vor Mietbeginn: 50 %
  • unter 28 Tage vor Mietbeginn: 100 %

des im Mietvertrag bestätigten Übernachtungspreises.

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag innerhalb von 4 Wochen vor Mietbeginn ist dem SCB grundsätzlich keine andere Nutzung / Vermietung mehr möglich. Somit ist der Übernachtungspreis in voller Höhe zu entrichten. Gleiches gilt für den Fall des Nichtantritts des Mietvertrages sowie vorzeitiger Abbruch. Im Falle des vorzeitigen Abbruchs erstreckt sich der Verfall des Rückerstattungsanspruchs ebenfalls auf die Kurtaxe. Kommt der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Mietobjektes oder des Inventars oder nicht fristgerechter Zahlung, kann der SCB vom Vertrag zurücktreten und den Mietvertrag fristlos kündigen.  Der SCB kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die Klaus-Höppner-Hütte durch unvorhersehbare Schäden oder Reparaturen, sowie durch gesetzliche Vorgaben oder Auflagen gar nicht oder nicht in vollem Umfang belegt werden kann. Ebenso ist der Rücktritt durch den SCB vom Mietvertrag möglich, wenn die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert ist. In diesem Fall wird die bereits geleistete Zahlung in voller Höhe zurückerstattet.

Versicherungen

In den aufgeführten Leistungen sind keine Versicherungen enthalten. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktritts- / Reiseabbruchkosten-Versicherung empfohlen. Der SCB tritt hier weder als Vermittler gegenüber einem eventuellen Versicherer auf, noch werden vom SCB etwaig entstehende Kosten getragen.

Haustiere

In der Klaus-Höppner-Hütte, sowie auf den Freianlagen vor und um das Haus ist die Haltung von Haustieren nicht gestattet.

Beschaffenheit der Mietsache / Haftungsausschluss

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes, insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen, sind möglich und begründen keinen Mangel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

Internet / WLAN

Das Objekt der Klaus-Höppner-Hütte ist nicht mit einem frei verfügbaren Internet-Zugang oder WLAN ausgestattet.

Reklamation

Trotz aller Bemühungen des SCB sind eventuelle Reklamationen bedauerlicherweise nicht ausgeschlossen. Reklamationsgründe bzw. Mängel sind dem SCB unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Mietminderungs- und Schadenersatzansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Mietvertrages gegenüber dem SCB, namentlich dem Hüttenwart / Übernachtungen, schriftlich geltend gemacht worden sind. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung

Alle Gäste sind angehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Klaus-Höppner-Hütte nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das/die Zimmer bzw. die Hütte selber sauber zu halten. Die Endreinigung wird durch ein vom SCB beauftragten Reinigungsdienst durchgeführt. Die Hütte ist jedoch bei Abreise besenrein zu hinterlassen, näheres siehe Hausordnung. Der Mieter haftet für alle durch seinen Aufenthalt entstandenen Schäden oder Verschmutzungen, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sind zu ersetzen. Der Hauptmieter haftet hier für sich persönlich, sowie für alle Mitreisenden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Der SCB ist berechtigt, das Mietobjekt zum Zwecke der Reinigung, der Durchführung notwendiger Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten oder bei Gefahr in Verzug auch in Abwesenheit des Mieters zu betreten.

Verlust der Schlüssel

Ein Verlust eines Haus- oder Zimmerschlüssels ist dem SCB unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Diebstahls ist dieser zusätzlich der Polizei anzuzeigen. Die Anzeige bei der Polizei hat der Mieter dem SCB gegenüber unaufgefordert nachzuweisen. Der SCB behält sich vor, die Kosten für Ersatz des Schlüssels oder Tausch der Schließanlage dem Mieter gegenüber geltend zu machen.

Ankunft / Abreise

Als Anreise- / Abreisetage gelten die im Mietvertrag bezeichneten Tage. Eine frühere Anreise, spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit, sowie Zustimmung durch den Hüttenwart / Übernachtung möglich. Ein Betreten durch den Mieter des Mietobjektes außerhalb der vereinbarten Mietzeit ist unzulässig.

Gerichtsstand

Soweit zulässig, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sonstiges

Mündliche Absprachen sind unwirksam, sämtliche Absprachen bedürfen zur Erlangung Ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt insbesondere und ausdrücklich für die Abkehr von der Textform. Als Textform genügt eine e-mail durch einen der Vertragspartner.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Widerruf

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, senden Sie eine eindeutige Erklärung (Brief oder e-mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, an den Hüttenwart / Übernachtung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der SCB Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages beim SCB eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der SCB ausschließlich die Überweisung. Es ist also notwendig, dass Sie Ihre Bankverbindung in dem Widerruf benennen.

Datenschutz

Link zum den allgemeine Informationen des SCB zum Datenschutz

Information zum Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind. Name und Anschrift des Hauptmieters werden im Buchhaltungssystem des SCB erfasst und unterliegen dort den Regelungen zu Aufbewahrungsfristen. Ist der Hauptmieter kein SCB-Mitglied, so werden seine Daten als „Interessent“ gespeichert. Dies beinhaltet auch eine Erfassung für Informationen / Werbemaßnahmen zur Skihütte. Einem zukünftigen Versand von Werbeinformationen kann jederzeit widersprochen werden.