Reisebedingungen

Stand 05.05.2024

Anmeldung

Deine Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Formular bei der in der Ausschreibung genannten Adresse.

Bezahlung

Die Bezahlung deiner Veranstaltungsgebühr erfolgt i.d.R. mittels SEPA Lastschriftverfahren.

Rücktritt bzw. Ersatzperson

Als angemeldeter Teilnehmer kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Deinen Rücktritt musst du schriftlich gegenüber dem Ski-Club Benningen e.V. erklären. Du kannst bis vor Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die sich dann mittels Anmeldeformular beim Ski-Club Benningen e.V. anmelden muss. Der Ski-Club Benningen e.V. behält sich vor die Anmeldung der Ersatzperson nicht anzunehmen.

Der Ski-Club ist berechtigt nachfolgend aufgeführte Aufwandsentschädigungen zu berechnen:

Veranstaltungen mit Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Hütten anderer Vereine oder Campingplätzen

Bis 56 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

 Veranstaltungen auf unserer Vereinshütte (Klaus-Höppner-Hütte Todtnau):

Bis 14 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

Bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

Weniger als 7 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

Veranstaltungen welche in Kooperation mit Dritten durchgeführt werden:

Es gelten die in der Ausschreibung aufgeführten Reisebedingungen des Veranstalters (per Link zu dessen Homepage).

Beeinträchtigung der Reise durch außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge von höherer Gewalt (schlechte Straßenverhältnisse, Pannen, starker Reiseverkehr, schlechte Witterungsverhältnisse, etc.) beeinträchtigt, so können hierfür gegenüber dem Ski-Club Benningen e.V. keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Können infolge schlechter Wetterlage die Sportkurse nicht abgehalten werden, werden die Kurse verlegt. Sollte eine Verlegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer seinen Reisepreis anteilig zurück. Dem Ski-Club Benningen e.V. steht jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu oder zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden

Der Ski-Club Benningen e.V. ist berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung gerechtfertigt ist. Macht der Ski-Club Benningen e.V. von diesem Recht des Rücktritts bzw. Kündigung Gebrauch, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie der erlangten Vorteile. Die anfallenden Rückreisekosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Bei Minderjährigen trifft diese Verpflichtung den Erziehungsberechtigten.